Das neue Rundfunkbeitragsrecht
Viele Landwirte haben ein Schreiben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekommen. Sie werden aufgefordert, Angaben zu Wohnungen, Arbeitsstätten, Kraftfahrzeugen, Gästezimmern und Ferienwohnungen zu machen. Rechtsanwalt Heiner Klett beschreibt, worauf zu achten ist.
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Die Anfrage beruht auf der grundlegenden Änderung des Finanzierungsmodells der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF, Deutschlandradio ab dem 1. Januar 2013. Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RBStV) wird die bisher erhobene Rundfunkgebühr abgeschafft und ein neuer Rundfunkbeitrag eingeführt. Dieser Beitrag knüpft nicht mehr an dem Vorhandensein von Empfangsgeräten aller Art an, sondern bezieht sich auf Wohnungen, Arbeitsstätten, Kraftfahrzeuge, Gästezimmer oder Ferienwohnungen, und beträgt derzeit monatlich 17,98 Euro. Ein Beitrag pro Wohnung Grundsätzlich gilt ab 1. Januar 2013 die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Die Anzahl der Radios, Fernseher, Computer oder Bewohner in der Wohnung spielt keine Rolle...