Bundesgerichtshof: Pauschale Nachbaugebühr zu hoch
Die Erhebung einer pauschalen Nachbaugebühr im gesetzlichen Verfahren in Höhe von 80 Prozent der Züchterlizenzgebühr ist überhöht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 29. Juni 2007 und wies damit eine Klage der Saatgut- Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ab.
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Mit dieser Entscheidung setzt der BGH erwartungsgemäß eine bereits im vergangenen Jahr erfolgte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes um. Dieser war im Rahmen einer Vorlagefrage zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Nachbaugebühr in Höhe von 80 Prozent nicht – wie europarechtlich gefordert - „deutlich niedriger“ als die Züchterlizenzgebühr ist. Mit dieser Entscheidung sieht sich der Deutsche Bauernverband (DBV) in seiner Position bestätigt. Denn bei der zwischen DBV und Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) abgeschlossenen Rahmenregelung, an der die Landwirte alternativ zum gesetzlichen Verfahren freiwillig teilnehmen können, sind die Nachbaugebühren allesamt deutlich niedriger als die beanstandeten pauschalen 80...