Hauk zu Überlegungen über Neuregelung des Gaststättengesetzes
Die bisherige Verfahrensweise in Bezug auf die Vergabe einer Gaststättenkonzession habe sich bewährt. Die eventuelle Neuregelung des Landesgaststättengesetzes dürfe nicht zu Lasten der Verbraucher gehen. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 8. August2007 in Stuttgart bei der Vorstellung des Jahresberichts 2006 der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
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Aufgrund der Föderalismusreform werden derzeit Überlegungen zur Neuregelung des Gaststättengesetzes angestellt. Einer der Eckpunkte dieser vorgesehenen Änderungen ist die Einführung einer reinen Personalkonzession und damit auch die Entkopplung des gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahrens von der Überprüfung lebensmittelhygienischer und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen. Grundsätze des vorbeugenden Verbraucherschutzes nicht in Frage stellen Dies würde bedeuten, dass Gaststätten nicht im Vorfeld ihrer Zulassung einer Überprüfung durch die Lebensmittelüberwachung unterzogen werden, sondern erst nach Eröffnung des Betriebes im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelkontrolle. "Durch diese Verfahrensweise dürfen die Grundsätze des...