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Mais ist kein Landschaftspflegematerial

Der Landschaftspflegebonus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009 soll den Mehraufwand des Landwirtes ausgleichen, wenn dieser Energie aus Naturschutzmaterial gewinnt. In diesem Jahr wurden jedoch Fälle bekannt, bei denen dieser Bonus fälschlicherweise für Mais mit Grasuntersaat vergeben wurde – eine als Agrarumweltprogramm angebotene Maßnahme. Nach einem Hinweis aus dem Bundesumweltministerium (BMU) ist dies nicht möglich.

Veröffentlicht am
Das Bundesumweltministerium stellt in einem kürzlich veröffentlichten Hinweis (BMU\Erneuerbare Energien\Fragen zum EEG 2009\Landschaftspflegematerial) eindeutig klar, dass der Anbau von Pflanzen wie Mais, Getreide, Hackfrüchten, Leguminosen oder durchwachsener Silphie eine Förderung nach dem Landschaftspflegebonus ausschließt. Der Landschaftspflegebonus in Höhe von 2 Cent pro gelieferte Kilowattstunde (kWh) Strom erscheint auf den ersten Blick gering. Für eine mittelgroße Biogasanlage mit 500 kW Jahresleistung summieren sich die Einnahmen auf gute 80.000 Euro pro Jahr. „In einigen Fällen erhielten Biogasanlagenbetreiber den Landschaftspflegebonus fälschlicherweise für Mais aus Agrarumweltprogrammen“ so Nicole Menzel,...
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