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Zulassungsinformationen

Die Zulassung von Medax Top wurde erweitert. Der Wachstumsregler kann jetzt auch zur Halmfestigung in Sommerhart- und Sommerweichweizen, Sommergerste und Hafer mit 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha ab Beginn bis Ende Schossen zur Anwendung kommen.
Behandeltes Stroh darf nicht verfüttert oder als Kultursubstrat verwendet werden.

Goldor Bait (Wirkstoff: Fipronil) hat auch in diesem Jahr eine Zulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung in Kartoffeln gegen Drahtwurm-Arten für 120 Tage erhalten. Das Mittel darf ab dem 15. Februar 2013 bis zum 14. Juni 2013 mit 10 kg/ha beim Legen der Kartoffeln als Bandapplikation in die Pflanzfurche gestreut werden. Die Ausbringung muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Granulatstreugerät eingetragen ist. Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s sowie auf klumpigen oder steinigen Böden. Zu Oberflächengewässern ist ein Abstand von zehn Metern einzuhalten. Die Dosiereinrichtung des Granulatstreuers ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Meter vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 Metern um die Behandlungsflächen befinden.

Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar

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