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GVO-Spuren in Rapssaatgut: Land verweigert B-Probe

Bei der Überprüfung von Rapssaatgut in Nordrhein-Westfalen wurden vergangene Woche nach Angaben der zuständigen Behörde geringfügige Beimischungen gentechnisch veränderter Organismen festgestellt. Mit vermeintlich 0,03 % liegen die beobachteten Werte deutlich unterhalb der verlässlichen technischen Nachweisgrenze. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) fordert daher, endlich eine weitere Verprobung durchzuführen, um das Erstergebnis abzusichern.
Veröffentlicht am
Die deutschen Züchtungsunternehmen bemühen sich aus eigenem Interesse, durch aufwändige Qualitätskontrollen GVO-Anteile in konventionellem Saatgut zu vermeiden. So war die betroffene Saatgutpartie im Rahmen des betriebsinternen Kontrollsystems vor der Vermarktung bereits zweifach untersucht worden ? beide Male mit negativem Ergebnis. Auch eine dritte Untersuchung von einem weiteren unabhängigen Labor ergab keine Spuren von GVO. Insbesondere bei Ergebnissen unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1% sind Analysefehler nicht auszuschließen. Da nur eine von insgesamt vier Proben ein vermeintlich positives Ergebnis zeigt, liegt die Vermutung nahe, dass auch hier ein solcher Analysefehler vorliegt. Der BDP verlangt daher vom...
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