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Insektizide Rapsbeizung steht für die Aussaat 2013 zur Verfügung

Die Europäische Kommission hat das umstrittene Verbot neonicotinoider Pflanzenschutzmittel in bienenattraktiven Kulturen verabschiedet und die Durchführungsverordnung am 25. Mai 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Von den Restriktionen betroffen ist nahezu der gesamte deutsche Rapsanbau. Der Verbrauch vorhandener neonicotinoid gebeizter Saatgutbestände kann bis zum 30. November 2013 ermöglicht werden.

Veröffentlicht am
Zertifiziertes Rapssaatgut wird seit über 10 Jahren mit Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid insektizid gebeizt. Die Mitgliedsstaaten sind nunmehr verpflichtet, bis zum 30. September 2013 bestehende Zulassungen zu ändern oder zu widerrufen, um dem Moratorium nachzukommen. Der Verbrauch vorhandener neonicotinoid gebeizter Saatgutbestände kann bis zum 30. November 2013 ermöglicht werden. Das Verbot soll spätestens nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden. Begründet wird das umstrittene Verbot laut EU-Kommissar Tonio Borg mit der „Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für Bienen“. Dem Verordnungsvorschlag vorausgegangen war eine Bewertung der Wirkstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit...
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