Innovationsfreundlicheres Gentechnikgesetz
Die Bundesländer haben in der heutigen
Entscheidung im Bundesrat den Weg für ein innovationsfreundlicheres
Gentechnikgesetz teilweise frei geräumt. So bewertet die Deutsche
Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) in einer ersten
Stellungnahme die heutigen Empfehlungen des Bundesrates. Die
Rechtsunsicherheit bleibe allerdings für alle Beteiligten bestehen.
Diese Chance hätten die Länder nach Auffassung der DIB leider nicht
vollständig genutzt. So ist zum Beispiel die Anpassung der
Haftungsregelung an die seit Jahrzehnten bewährten Regeln des
Bürgerlichen Gesetzbuches noch nicht vorgenommen worden.
Entscheidung im Bundesrat den Weg für ein innovationsfreundlicheres
Gentechnikgesetz teilweise frei geräumt. So bewertet die Deutsche
Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) in einer ersten
Stellungnahme die heutigen Empfehlungen des Bundesrates. Die
Rechtsunsicherheit bleibe allerdings für alle Beteiligten bestehen.
Diese Chance hätten die Länder nach Auffassung der DIB leider nicht
vollständig genutzt. So ist zum Beispiel die Anpassung der
Haftungsregelung an die seit Jahrzehnten bewährten Regeln des
Bürgerlichen Gesetzbuches noch nicht vorgenommen worden.
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Mit dem derzeit geltenden Gentechnikgesetz wird den Landwirten die Wahlmöglichkeit massiv erschwert, Gentechnik bei Bedarf einzusetzen. Dies drängt deutsche Bauern in einen Wettbewerbsnachteil. "Wenn die deutsche Landwirtschaft nicht endlich auf die Vorteile der Gentechnik zur Lösung definierter Anbau- oder Ertragsprobleme zurückgreifen kann, wird die vermeintliche deutsche Insel eine teure Sackgasse für den Verbraucher", erklärte Bernward Garthoff, Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie. Die erhöhten Milch- und Fleischpreise seien erste Vorboten dieser Entwicklung. International ist Gentechnik auf über 100 Millionen Hektar Anbaufläche eine echte Erfolgsgeschichte. Deutschland werde an diesem Erfolg nicht teilhaben...