Neues Arzneimittel-Gesetz zu Antibiotika in der Tierhaltung
Die Mitte Oktover im Bundesgesetzblatt verkündete 16. Novelle zum Arzneimittelgesetz (AMG) wird am 1. April 2014 in Kraft treten.
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Damit werden alle Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, verpflichtet, den Antibiotika-Einsatz ab dem Zeitpunkt des Absetzens vom Muttertier sowie die Tierbewegungen zu erfassen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die neuen Regelungen ermöglichen den Überwachungsbehörden und auch den Tierhaltern, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden. Nun müssen die Bundesländer die Art und Weise der erforderlichen Meldungen und die Erfassung der Therapiehäufigkeitsdaten umsetzen. Der DBV wird diese Umsetzung kritisch begleiten und verweist...
