Goldor Bait: Keine Genehmigung in Kartoffeln für 2014
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in den Jahren 2009 bis 2013 Goldor Bait (Wirkstoff: Fipronil) gegen den Drahtwurm in Kartoffeln aufgrund der Notfallsituation nach Artikel 53 der EU-Verordnung jeweils befristet für 120 Tage zugelassen. Entsprechende Anträge für das Jahr 2014 hat das BVL am 8. November 2013 abgelehnt.
Für die Entscheidung gab es folgende Gründe: Zum Schutz von Bienen hat die Europäische Kommission die Verwendung von Fipronil als Pflanzenschutzmittel eingeschränkt. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 781/2013 vom 14. August 2013 dürfen die Mitgliedstaaten fipronilhaltige Pflanzenschutzmittel nur noch unter folgenden Bedingungen zur Behandlung von Saatgut zulassen: Das Saatgut ist für das Gewächshaus bestimmt oder für Lauch-, Zwiebel-, Schalotten- und Kohlpflanzen, die im Freien kultiviert und vor der Blüte geerntet werden. Die Einschränkung basiert auf einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die zu dem Schluss kam, dass bei anderen Anwendungen ein Risiko für Bienen und andere Bestäuber bestehen könnte.
Die Anwendung von Goldor Bait an Kartoffeln darf gemäß dieser Vorschrift nicht mehr zugelassen werden!
Die EU wird in Kürze den Rückstandshöchstgehalt für Fipronil in Kartoffeln von 0,01 mg/kg auf 0,005 mg/kg senken. Aller Voraussicht nach werden davon die im Jahr 2014 erzeugten Kartoffeln betroffen sein. Nach den vorliegenden Daten kann der abgesenkte Rückstandshöchstgehalt bei Anwendung von Goldor Bait nicht eingehalten werden. Das bedeutet, dass die erzeugten Kartoffeln nicht als Speisekartoffeln zu vermarkten wären, sondern allenfalls für industrielle Zwecke genutzt werden könnten.
Dem BVL ist bekannt, dass ohne die Anwendung von Goldor Bait massive Schäden durch den Drahtwurm drohen. Einen Ermessensspielraum, der in irgendeiner Weise die Zulassung ermöglichen könnte, hat das BVL in diesem Fall jedoch nicht.
Die Entscheidung des BVL ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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