Aufräumen nicht vergessen!
Wenn die Spritzarbeiten beendet sind, sollte am besten noch vor Beginn des Winters das Spritzmittellager aufgeräumt werden. Die Behälter mit den noch nicht verbrauchten Pflanzenschutzmitteln müssen sicher, trocken und vor allem frostfrei gelagert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sich die Pflanzenschutzmittel unter Frosteinwirkung verändern und nicht mehr wirksam oder nicht mehr anwendbar sind.
Die Mittel sollten im Lager übersichtlich zusammengestellt werden, dabei muss bei jedem Mittel geprüft werden, ob es noch zugelassen ist. Nach dem Ende einer Zulassung besteht eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten. Im Zweifelsfall können Sie beim Händler oder zuständigen Pflanzenschutzdienst die geltenden Fristen erfragen.
Nach den Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetztes müssen Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung verboten, beziehungsweise deren Zulassung beendet und die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, unverzüglich entsorgt werden. Dabei sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und aufgrund von diesen Gesetzen erlassenen Rechtsverordnungen zu beachten.
Hinweise zur Entsorgungspflicht finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.bvl.bund.de in der Rubrik Pflanzenschutzmittel.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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