Radfahren im Wald: Wege müssen zwei Meter breit sein
In der aktuellen Diskussion über das Fahrradfahren im Wald haben sich nun auch diejenigen zu Wort gemeldet, auf deren Grund und Boden das Radfahren stattfindet: die privaten und kommunalen Waldeigentümer.
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Nach Ansicht von Forstkammer, Gemeindetag und Städtetag muss bei diesem Thema die Vermeidung von Konflikten, Unfällen und Störungen auch in Zukunft oberste Priorität haben. Aus diesem Grund sprechen sich die Verbände in einer gemeinsamen Presseerklärung entschieden für die Beibehaltung der bestehenden Regelung aus. Grundsätzlich ist demnach das Radfahren im Wald erlaubt, die dafür genutzten Wege müssen aber mindestens zwei Meter breit sein. „Die Zwei-Meter-Regelung ist bundesweit die beste, weil eindeutigste Regelung,“ meint Roland Burger, Präsident der Forstkammer und Vorsitzender des gemeinsamen Forstausschusses von Gemeindetag und Städtetag. „Fahrradfahren im Wald muss auf ausreichend breite Wege begrenzt...