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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen gelten für die Überbrückung bis zu einer erneuten Zulassung. Die für den Acker-, Obst- und Gemüsebau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:

Präparat (Wirkstoff) Zulassung verlängert bis:
Boxer (Prosulfocarb) 30.09.2014
Butisan (Metazachlor) 30.11.2014
Starane XL (Florasulam + Fluroxypyr) 30.06.2014
Taipan (Fluroxypyr) 30.06.2014
Maxim XL (Fludioxonil + Metalaxyl-M) 31.08.2014
Flamenco FS (Fluquinconazol + Prochloraz) 28.02.2014
Merpan 80 WDG (Captan) 28.02.2014
Manifil 75 WG (Mancozeb) 30.06.2017
Gaucho WS (Imidacloprid) 28.02.2014
Fazor (Maleinsäurehydrazid) 31.10.2017

Vertimec /Vertimec PRO
Die Zulassung von Vertimec (Wirkstoff: Abamectin 18 g/l) endet am 31.12.2013. Es besteht eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2014, die Aufbrauchfrist endet am 30. Juni 2015.

Neu zugelassen wurde Vertimec PRO (Wirkstoff: Abamectin 18 g/l) nur im Gewächshaus gegen Spinnmilben an Aubergine, Gurke und Zucchini, sowie gegen Weichhautmilben, Spinnmilben, Thripse, Weiße Fliegen und Minierfliegen in Zierpflanzen mit 0,6 - 1,2 l/ha in 600 bis 1200 l Wasser/ha, maximal 5 Anwendungen. Es wird Vertimec ersetzen.

Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar

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