Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen zur Aussaat von Mais
Pneumatische Sägeräte, mit denen Methiocarb-behandeltes Maissaatgut ausgesät werden soll, müssen vom Julius Kühn-Institut (JKI) geprüft sein. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt. Das JKI prüft die Sägeräte hinsichtlich der Abdrift und trägt sie bei positivem Ergebnis in die "Liste der abdriftmindernden Maissägeräte" ein. Landwirte müssen sich daher vor der Aussaat von behandeltem Maissaatgut mit einem pneumatischen Sägerät vergewissern, dass der Gerätetyp in die Liste des JKI eingetragen ist. Die Liste steht im Internet des JKI zur Verfügung.
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