Goldor Bait in Kartoffeln 2014 für Notfallsituationen zugelassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat entgegen der Mitteilung vom 8. November 2013 Goldor Bait (Wirkstoff: Fipronil) wieder zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln aufgrund der Notfallsituation befristet für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel darf ab dem 27. Januar 2014 bis zum 26. Mai 2014 mit 10 kg/ha beim Legen der Kartoffeln als Bandapplikation in die Pflanzfurche mit sofortiger, vollständiger Überdeckung gestreut werden. Die Anwendung ist nur bei Starkbefall und nach Warndienstaufruf zulässig.
Die Ausbringung muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Granulatstreugerät eingetragen ist. Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s sowie auf klumpigen oder steinigen Böden. Zu Oberflächengewässern ist ein Abstand von zehn Metern einzuhalten. Die Dosiereinrichtung des Granulatstreuers ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Meter vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Das Mittel ist vollständig in den Boden einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind auf und außerhalb der Anbaufläche gegebenenfalls durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 Metern um die Behandlungsflächen befinden.
Das Mittel darf ab dem 27. Januar 2014 bis zum 26. Mai 2014 mit 10 kg/ha beim Legen der Kartoffeln als Bandapplikation in die Pflanzfurche mit sofortiger, vollständiger Überdeckung gestreut werden. Die Anwendung ist nur bei Starkbefall und nach Warndienstaufruf zulässig.
Die Ausbringung muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Granulatstreugerät eingetragen ist. Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s sowie auf klumpigen oder steinigen Böden. Zu Oberflächengewässern ist ein Abstand von zehn Metern einzuhalten. Die Dosiereinrichtung des Granulatstreuers ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Meter vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Das Mittel ist vollständig in den Boden einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind auf und außerhalb der Anbaufläche gegebenenfalls durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 Metern um die Behandlungsflächen befinden.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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