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Erlaubnisverfahren für Grundwasserentnahme

Wer Grundwasser entnimmt, benutzt Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Dazu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig, erklärte Annerose Käfer vom Landratsamt Karlsruhe auf dem Beregenungstag in Rheinstetten am 11. Februar 2014. Der erste Schritt dazu ist ein formloser Antrag beim Landratsamt als unterer Wasserbehörde.
Veröffentlicht am
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und ist gebührenpflichtig. Weitere Auskünfte erteilen die Landratsämter. Ein Merkblatt des Landratsamtes Karlsruhe für die Vorgehensweise finden Sie im Anhang.
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