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Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 PflSchG

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die folgenden Pflanzenschutzmittel in diesem Jahr wieder aufgrund der Notfallsituation nach Artikel 53 befristet für 120 Tage zugelassen:
Proman (Wirkstoff: Metobromuron) kann ab dem 20. Februar 2014 bis zum 19. Juni 2014 zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Kletten-Labkraut) in Feldsalat mit 1,0 l/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.

Blossom Protect (Wirkstoff: Aureobasidium pullulans) steht ab dem 01. April 2014 bis zum 29. Juli 2014 zur Bekämpfung des Feuerbrandes in Kernobst zur Verfügung.
Das Mittel darf nur nach Warndienstaufruf mit 0,75 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe ab Beginn bis Ende der Blüte gespritzt oder gesprüht werden. Maximal fünf Anwendungen. Wartezeit. F.

Protect forte (Wirkstoffe: Aureobasidium pullulans DSM 14941 und Aureobasidium pullulans DSM 14940) ist gegen Botrytis cinerea in Erdbeeren zugelassen.
Das Mittel darf ab dem 15. März 2014 bis zum 12. Juli 2014 mit 1,0 kg/ha in maximal 2000 l Wasser/ha bei Befallsgefahr, ab Beginn der Blüte bis Blütenboden deutlich aufgewölbt, als Reihenbehandlung gespritzt oder gesprüht werden. Maximal sechs Anwendungen. Wartezeit: sieben Tage.

Bei der Zulassung von Botector (Wirkstoffe: Aureobasidium pullulans DSM 14941 und Aureobasidium pullulans DSM 14940) wurde das Anwendungsgebiet Botrytis cinerea in Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) im Freiland festgesetzt.
Das Mittel kann ab dem 15. Juni 2014 bis zum 12. Oktober 2014 mit 0,4 kg/ha in 400 l Wasser/ha (nur Behandlung der Blüten-/Traubenzone) bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndienstaufruf, gespritzt oder gesprüht werden. Maximal drei Anwendungen. Wartezeit: F.

Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar

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