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Neues EU-Saatgutrecht vorerst gescheitert

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 11. März 2014 den Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung des europäischen Saatgutrechtes mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Verabschiedung einer einheitlichen EU-Saatgutverordnung in dieser Legislaturperiode gescheitert.

Veröffentlicht am
Der Vorschlag, der im Mai 2013 von der EU-Kommission vorgelegt worden war, sollte vor allem die bisher zwölf Richtlinien im Saat- und Pflanzgutbereich zu einer einheitlichen Verordnung zusammenfassen und damit eine Harmonisierung der bisherigen Regelungen erreichen. Nach diesem eindeutigen Votum des Parlaments muss die EU-Kommission nun einen neuen Vorschlag vorlegen, über den das neu gewählte EU-Parlament zu entscheiden hat. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich intensiv in die Diskussion über die Neuregelung des Saatgutrechts eingebracht. Mehrfach hat der DBV seine Besorgnisse geäußert, vor allem in Bezug auf die Vielzahl der Delegierten Rechtsakte aber auch hinsichtlich der im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen im...
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