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Im Mais die geeigneten Herbizide auswählen

In aufgelaufenen Maisbeständen kann man jetzt die Entwicklung der Unkräuter und Ungräser beobachten. Sinnvoll sind Herbizidmaßnahmen im Nachauflauf mit Mitteln und Mittelkombinationen, die auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum ausgerichtet sind. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist das 2- bis 4-Blattstadium des Maises und wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist. Am besten klappt es, wenn die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium sind. Eine Bewertung der Maisherbizide finden Sie in BWagrar 15/14, Seite 17 sowie im Merkblatt Pflanzenproduktion 2014 in den Tabellen 24 und 25 auf den Seiten 36 und 37.
In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I-III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln wie Artett, Aspect, Bromoterb, Calaris, Click, Gardobuc, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran, Zeagran ultimate sowie die Kombinationspackungen Artett-Kelvin-Pack, Clio TOP BMX, Laudis Terra Pack, MaisTer flüssig Gardobuc Box, Principal-S-Pack, Successor-TOP-Pack, Zeagran Accent Pack und Zintan-Platin-Pack verboten. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.
Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden sollten Sie die Hinweise in der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besonders beachten. Zudem muss beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, zum Beispiel Arigo, Cirontil, Elumis, Kelvin, Motivell Forte und Samson 4 SC, folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Beim Nachbau von Mais müssen Sie beachten, dass wenn Sie bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt haben, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandeln dürfen. (NG237).

Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar

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