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Glyphosat: Neue Anwendungsbestimmungen

Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen ab sofort innerhalb eines Kalenderjahres auf der selben Fläche nur noch maximal zweimal im Abstand von 90 Tagen angewendet werden.
Veröffentlicht am
Insgesamt dürfen nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Diese neuen Anwendungsbestimmungen gelten ab sofort, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 21. Mai 2014 mit. Für Spätanwendungen im Getreide gilt, dass diese nur noch auf Teilflächen erlaubt sind, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwiewuchs eine Beerntung nicht möglich wäre. Weitere Informationen: www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/05_Fachmeldungen/2014/2014_05_21_Fa_Neue_Anwendung_Glyphosat.html
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