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Rapsabrechnung

In Deutschland wird Raps seit mehr als 30 Jahren nach den „Ölmühlenbedingungen“ abgerechnet. Diese Qualitätsstandards haben sich in den Abrechnungen von der Landwirtschaft über die Handelsstufe bis zur Ölmühle bewährt. Eine zentrale Rolle in der Abrechnung spielen Ölgehalt, Wasser und Besatz.

Im mehrjährigen Mittel liegt der durchschnittliche Ölgehalt bei 42 % und damit oberhalb des Basiswerts von 40 %. In der Regel liegt somit der Auszahlungspreis über den Preisnotierungen und den abgeleiteten Basispreisen für Raps. Eine detaillierte Information über die Rapsabrechnung ist Ziel der neuen UFOP-Praxisinformationen „Die Rapsabrechnung“, zu beziehen über die UFOP oder als Download unter www.ufop.de.
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