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Kabinett stimmt zu

Landesjagdgesetz kommt jetzt ins Parlament

Das baden-württembergische Regierungskabinett hat am Dienstag, 30. September 2014, dem Gesetzentwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zugestimmt und den Entwurf anschließend dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Die Landesregierung sei überzeugt, dass das Gesetz einen wichtigen Beitrag für eine zeitgemäße Jagd leistet und viele positive Effekte für die Gesellschaft und für die Belange des Tier- und Naturschutzes bringen wird, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettssitzung in Stuttgart.

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In einer Pressemitteilung des Staatsministeriums nimmt der zuständige Fachminister Alexander Bonde Stellung zum Gesetzentwurf aus seinem Haus. Wie er erklärt, sei die Jagd ein sehr emotionales Thema, bei dem die Positionen der verschiedenen Interessensgruppen naturgemäß weit auseinanderliegen würden. Nach dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem deutschen Tierschutzgesetz müsse klar sein: Tiere dürften nicht gequält und nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.

Totschlagfallen dürfen zukünftig nicht mehr verwendet werden, weil sie dazu führen könnten, dass Tiere stundenlangen Qualen ausgesetzt sind. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schütze auch Hunde und Katzen, die nach dem geltenden Jagdgesetz noch zum Abschuss freigegeben seien.

Zusammenarbeit von Jagd und Naturschutz

Das von der Jägerschaft mitgetragene innovative Schalenmodell, so Bonde weiter, sei Ergebnis einer Diskussion über den vernünftigen Grund für die Bejagung bestimmter Tierarten. Das Schalenmodell stelle für die Tierarten im Nutzungs- und Entwicklungsmanagement den vernünftigen Grund für die Bejagung im Sinne des Tierschutzrechts heraus und hebe damit die Bedeutung der Jagd für diese Tierarten hervor.

Die Arten im Schutzmanagement dürften nicht bejagt werden - hier würdige das Schalenmodell die Hege, also die Pflege und den Schutz von Lebensräumen und Tieren, als wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Jägerinnen und Jäger und ihren Beitrag zum Wildtiermanagement. Die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten dürften nicht gejagt werden und stünden unabhängig von ihrer Erwähnung im Jagdrecht in der Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.

Jagdruhezeiten und bleifreie Jagd

Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Ministers eine allgemeine Jagdruhezeit in der Zeit vom 1. März bis zum 30. April vor. Um Wildschweine in dieser Zeit dennoch bejagen zu können, sei man der Jägerschaft entgegen gekommen und lasse als Ausnahme zu, dass auf Feldern und am Waldrand Schwarzwild, bis auf Elterntiere, auch in dieser Zeit bejagt werden dürfen. Der Gesetzentwurf sieht dazu einen 200 Meter breiten Streifen im Wald vor. Ab 2016 ist ausschließlich bleifreie Munition vorgeschrieben.

Entbürokratisierung nützt Jägern und Kommunen

Durch den Wegfall des behördlichen Abschussplans für Rehwild und die Einführung einer revierbezogenen Zielvereinbarung setze man, so Bonde, ein erfolgreiches Modellprojekt flächendeckend im Land um - und befreie die Landkreise von aufwändigen Verwaltungsverfahren. Man vereinfache außerdem das Prozedere beim Wildschadensersatz, indem man einen verpflichtenden Verfahrensschritt bei den Gemeinden streiche. Dadurch entlaste man die Kommunen und werte die außergerichtliche gütliche Einigung auf.

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