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Direktzahlungenverordnung

"Wichtige Details beim Greening sind jetzt endlich klar"

DBV zur Direktzahlungenverordnung im Bundesrat

Der Beschluss des Bundesrates über die Direktzahlungenverordnung bringt nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes eine längst überfällige Klarheit bei wichtigen Details des Greening der EU-Direktzahlungen, insbesondere zu den Zwischenfrüchten, den Leguminosen, den Kurzumtriebsplantagen und den Feld- und Randstreifen als ökologische Vorrangflächen.

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Amstutz
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Der Bundesrat hat hier noch einige Ergänzungen bei den anrechnungsfähigen Kulturarten sowie eine Höchstbreite der anrechnungsfähigen Pufferstreifen an Gewässern von 10 auf 20 Meter beschlossen, die das Greening praktikabler machen.

Der DBV erwartet nun von der Bundesregierung, dass diese den Änderungsvorschlägen des Bundesrates schnell zustimmt und die Verordnung in Kraft setzt. Der DBV weist darauf hin, dass als nächste die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung voraussichtlich im November und die Durchführungsverordnung für das Kontrollsystem (InVeKoS) voraussichtlich im  Februar 2015 vom Bundesrat beraten und beschlossen werden.

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