Generationenübergang in der Land- und Forstwirtschaft gesichert
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer vom 17. Dezember 2014. In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter
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die seit der letzten Reform bestehenden Verschonungsmöglichkeiten für Unternehmensnachfolger nicht gänzlich verworfen und
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die generelle Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für verfassungsgemäß erklärt.
Eine schonungslose Erbschaftsteuer hätte gerade auch für landwirtschaftliche Familienbetriebe verheerende Folgen und erschwerte den Generationenübergang erheblich, erklärt der DBV.
Willen des Gesetzgebers anerkannt, den Generationenübergang zu erleichtern
Die vorgenommene differenzierte Sichtweise des höchsten deutschen Gerichts bei der Erbschaftsbesteuerung erkennt den Willen des Gesetzgebers an, den Generationenübergang auch in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu erleichtern, betont der DBV. Auch wird deutlich, dass die erb- und schenkungsteuerfreie Übertragung von Vermögen nicht grenzenlos erfolgen kann, sondern bei großen Vermögen einer Korrektur bedarf.
Bäuerlichen Betriebe erwarten handhabbare Regelungen
Bei der jetzt bis spätestens Mitte 2016 anstehenden gesetzlichen Neuregelung ist darauf zu achten, dass bei der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Bedürfnisprüfung nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Die familiengeführten bäuerlichen Betriebe erwarten unbürokratische und handhabbare Regelungen.
Bis zu einer Neuregelung finden die Vorschriften des Erbschaftsteuerrechts weiter Anwendung. Der Gesetzgeber sollte dann aber für Rechtssicherheit sorgen und die neuen Vorschriften nicht rückwirkend einführen, fordert der DBV.
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