Kabinett beschließt Veröffentlichung von Direktzahlungen
- Veröffentlicht am
Die Bedenken der Bundesregierung gegen die Offenlegung der Daten aus Datenschutzgründen wurden von der Europäischen Kommission, den anderen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament nicht geteilt. Die Bundesregierung ist daher verpflichtet, das neue EU-Recht bis spätestens zum 31. Mai 2015 umzusetzen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Anlass für die Neuregelung auf EU-Ebene war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2010, die die damalige Veröffentlichungspraxis teilweise für ungültig erklärt hatte.
Die neuen EU-Bestimmungen sehen insbesondere vor, bei der Veröffentlichung der Agrarzahlungen zukünftig wieder natürliche Personen einzubeziehen und die einzelnen Fördermaßnahmen differenzierter als bisher auszuweisen und zu erläutern. Mit diesen Informationen soll die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Gemeinschaftsmittel erhöht und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik verbessert werden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1.250 € erhalten, werden nur in anonymisierter Form veröffentlicht.
Schmidt erläuterte: "Mir war es wichtig, dass eine Datenschutzregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, mit der eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bewehrt wird."
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.