Tipps für Betriebe auf der Warteliste
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„Wir verstehen die Enttäuschung der Landwirte, die vorerst nicht zum Erstaudit zugelassen wurden“, so Dr. Hinrichs weiter. „Wir arbeiten gemeinsam mit allen Beteiligten hart an den nächsten Schritten und hoffen, dass möglichst bald weitere Unternehmen einen Beitrag zur Initiative Tierwohl leisten werden.“
Was können Betriebe, die auf der Warteliste stehen tun?
- Betriebe auf der Warteliste können bei ihrem Bündler erfragen, an welcher Stelle sie sich befinden.
- Sie haben die Möglichkeit, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von der Initiative Tierwohl abzumelden, sind dann aber für zwei Jahre für die weitere Teilnahme an der Initiative gesperrt.
- Wenn der Standort bei der ersten Anfrage abgelehnt wurde, bekommt der Betrieb die Gelegenheit zur Anpassung der Daten. Der Betrieb darf über den Bündler ab diesem Benachrichtigungszeitpunkt sowohl die Tieranzahl als auch die Checkpunkte anpassen. Die nächste Anfrage findet dann mit den aktualisierten Daten statt (täglicher Abgleich). Die Da-ten können so lange angepasst werden, bis die Auditerlaubnis erteilt wurde. Danach dürfen Tieranzahl und Checkpunkte nicht mehr geändert werden.
- Betriebe, die auf der Warteliste stehen, können – sobald sie die Zulassung zur Auditierung erhalten – einmalig den Umsetzungszeitpunkt ändern, ohne dass sie wieder auf eine Warteliste kommen würden. Dieser Umsetzungstermin kann um bis zu fünf Monate (gerechnet ab der Bekanntgabe über die Zulassung zur Auditierung) nach hinten verschoben werden.








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