Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen
Der Deutsche Bauernverband begrüßt den Beschluss des Bundesrates über eine Ausnahmeregelung zur kurzfristigen Futternutzung von brachliegenden Flächen in Regionen mit extremer Trockenheit.
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Mit einer Änderung in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sollen künftig insbesondere jene landwirtschaftlichen Betriebe ab dem 1. Juli eines Jahres ihre im Umweltinteresse genutzten Brachflächen zur Beweidung mit Tieren und zur Schnittnutzung für Futterzwecke nutzen dürfen, denen auf Grund außergewöhnlicher Umstände – wie z.B. extremer Trockenheit – nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht. In einem solchen Falle haben die Bundesländer die entsprechenden Gebiete festzulegen.
Der Bundesrat folgt mit seinem Beschluss einer entsprechenden Forderung des Berufsstandes, weil Landwirte in weiten Teilen des Bundesgebietes auf Grund der lang anhaltenden Trockenheit im Frühjahr (April bis Juni) erhebliche Probleme haben, ihre Futtervorräte ausreichend zu füllen. Der DBV erwartet nun von der Bundesregierung, insbesondere vom Bundeslandwirtschaftsministerium und vom Bundesumweltministerium, dass den Änderungsvorschlägen des Bundesrates schnell zugestimmt wird und die Änderungsverordnung noch Mitte Juli in Kraft treten kann.
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