Therapiehäufigkeit über HIT abrufbar
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Das MLR teilte ebenfalls mit, dass die Frist für die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit in Hi-Tier und damit für die Festlegung des Benachrichtigungsweges für das Kalenderhalbjahr 2015/I durch den Tierhalter eventuell bereits der 14. August 2015 sein könnte. Siehe auch BWagrar 31 2015/Seite 29.



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