Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Umsetzung Arzneimittelgesetz

Therapiehäufigkeit über HIT abrufbar

Nach einer Information des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums vom 6. August 2015 können Tierhalter ab sofort der Mitteilung der betrieblichen Therapiehäufigkeit im automatisierten Abrufverfahren in Hi-Tier zustimmen. In der vor kurzem in Kraft getretenen neuen Verordnung zu den arzneimittelrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Betriebe wurde die Möglichkeit eröffnet, dass der Tierhalter die Daten über die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit im Gegensatz zu bisher selbst über das Internet abrufen kann.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Rueß
Artikel teilen:

Das MLR teilte ebenfalls mit, dass die Frist für die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit in Hi-Tier und damit für die Festlegung des Benachrichtigungsweges für das Kalenderhalbjahr 2015/I durch den Tierhalter eventuell bereits der 14. August 2015 sein könnte. Siehe auch BWagrar 31 2015/Seite 29.

Mehr dazu lesen Sie hier

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.