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Verbesserung des Tierwohls

Förderung kommt in der Praxis an

Die Förderung von Tierwohl-Maßnahmen in der Nutztierhaltung kommt in der Praxis gut an. Das erklärte Minister Alexander Bonde am Sonntag, 23. August 2015, in Stuttgart. Baden Württemberg übernehme bundesweit die Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Tierwohls.
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Die Förderung des Tierwohls kommt bei den Betrieben an, meldet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 23. August 2015.
Die Förderung des Tierwohls kommt bei den Betrieben an, meldet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 23. August 2015.Krehl
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Stuttgat, 23. August 2015. Die gesellschaftlichen und ökonomischen Ansprüche an tierhaltende Betriebe wachsen – gerade auch beim Tierwohl.

Landesregierung steht zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg steht klar zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Denn die Nutztierhaltung ist ein bedeutendes Standbein der heimischen Landwirtschaft und die Nachfrage nach regionalen Produkten ist groß. Das Land unterstützt Landwirtinnen und Landwirte dabei, Tiere artgerecht und zeitgemäß zu halten. Mit unseren neuen Förderprogrammen vergüten wir den Mehraufwand für weiche Liegeflächen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf bei Mastschweinen, für mehr Platz und Sitzstangen bei Masthähnchen sowie für den Weidegang bei Milchkühen und weiblichen Rindern. Baden-Württemberg übernimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Tierwohls“. Das sagte Minister Alexander Bonde am Sonntag, 23. August 2015, in Stuttgart.

Vorgaben an Tierschutzlabel des Tierschutzbundes angelehnt

Die geförderten Verbesserungen im Tierwohl gehen laut Bonde deutlich über den gesetzlichen Standard hinaus, entsprechen den Bedürfnissen der Tiere und bringen Tierwohl in die Praxis. „Staatliche Förderung leistet hier einen bedeutenden Beitrag für eine wirtschaftliche und besonders tiergerechte Haltung, ein Teil des Mehraufwandes muss jedoch auch über höhere Markterlöse erwirtschaftet werden. Daher haben wir die Vorgaben für Mastschweine und Masthähnchen an das Tierschutzlabel des deutschen Tierschutzbundes angelehnt. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Standards der Tierhaltung am Label erkennen und so mit ihrem Einkauf einen bewussten Beitrag zu mehr Tierwohl leisten“, so Bonde.

Tierwohl-Maßnahmen kommen bei Betrieben gut an

In diesem Jahr haben die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg alleine für die tiergerechten Haltungsformen ein Fördervolumen von rund 5 Millionen Euro beantragt. „Die große Akzeptanz der Tierwohl-Maßnahmen zeigt, dass unsere Bäuerinnen und Bauern sehr gerne bereit sind, mehr Tierwohl zu erreichen. Unsere Förderung kommt in der Praxis an“, so Bonde.

Mehr Tierwohl bei Stallbauten

Auch bei Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe fördert das Land künftig besonders tiergerechte Verfahren mit erhöhten Sätzen. Stallbauinvestitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, werden, so der Minister, wie folgt gefördert:

  • Premiumförderung 30 Prozent in der Rinderhaltung;
  • Premiumförderung 40 Prozent bei anderen Tierarten;
  • Förderung 20 Prozent für Basisanforderungen;
  • Neu: Kleinere Betriebe können künftig ebenfalls gefördert werden.


Bundesweite Vorreiterrolle beim Tierwohl

So umfassend und in solch großem Umfang fördere bisher nur Baden-Württemberg Tierwohl-Maßnahmen, meint Bonde: „Wir übernehmen bei der Tierwohl-Förderung eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer, um den heutigen gesellschaftlichen Ansprüchen an unsere Tierhaltung gerecht zu werden. Und wir denken bereits über eine Erweiterung um den Bereich der Ferkelaufzucht nach“.

Hintergrundinformationen

Die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg für Tierwohl im Überblick:

  1. Tiergerechte Haltungsformen: Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
  2. Tiergerechte Stallbauten: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für mittlere bis größere Betriebe und
  3. Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für kleinere Betriebe.


Weit über 1000 Milchviehbetriebe im Land haben die Sommerweideprämie für Milchkühe oder mehr als 12 Monate alte, weibliche Rinder beantragt. Den Weidegang über die Sommermonate honoriert das Land durch das Programm FAKT mit 50 Euro je Großvieheinheit.

Rund 250 landwirtschaftliche Betriebe engagieren sich bereits im ersten Jahr der Förderung für besonders tiergerechte Mastschweine- und Masthühnerhaltung. Damit sorgen sie für weit mehr Tierwohl als gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Teil des dadurch entstandenen Mehraufwandes gleicht das Land durch die Prämie im FAKT-Programm aus.

Unter den bewilligungsreifen Anträgen der ersten Runde der Agrarinvestitionsförderung entfällt der Hauptteil der Bauvorhaben auf Investitionen in die Milchviehhaltung. Über die Hälfte der geplanten Investitionen erfüllen nicht nur die besonderen Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch die Premiumanforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung. Bei Stallbauvorhaben in der Legehennenhaltung trifft dies auf alle Projekte zu.

Weitere Informationen über die Inhalte der Förderprogramme in Baden-Württemberg sind auf www.bwagrar.de und unter www.foerderung.landwirtschaft-bw.de zu finden.

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