Steuerhilfe bei Trockenschäden
Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid hat die Finanzämter mit Erlass vom 20. August 2015 angewiesen, bei trockenheitsgeschädigten Betrieben „das steuerliche Instrumentarium so weit wie möglich auszuschöpfen“. Andreas Knäuer, Geschäftsführer der Buchstelle LBV, erklärt, was Landwirte erwarten können.
- Veröffentlicht am
Die lange Trockenheit und große Hitze haben auch in weiten Teilen Baden-Württembergs zu erheblichen Schäden an allen landwirtschaftlichen Kulturen geführt und damit in vielen Betrieben ein erhebliches Loch in die Kasse gerissen. Um den Geschädigten schnell und unbürokratisch zu helfen, hat Finanzminister Dr. Nils Schmid mit Erlass vom 20. August 2015 die Finanzämter angewiesen, „das steuerliche Instrumentarium so weit wie möglich auszuschöpfen“.
Wie der Minister ausführt, sollen die Finanzämter „alle erdenklichen Maßnahmen“ zur Verfügung stellen. Insbesondere kommen Maßnahmen wie Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Erhebung von Säumniszuschlägen in Betracht. Bereits aus der Formulierung des Ministeriumserlasses ist erkennbar, dass die aufgeführten Maßnahmen nur Beispiele darstellen und in Einzelfällen jede Art von Maßnahme, die eine Hilfe für den betroffenen Landwirt darstellen kann, in Betracht gezogen werden darf.
Wichtig: Finanzamt informieren
Voraussetzung ist, dass die betroffenen Landwirte das zuständige Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch die Trockenheit hervorgerufenen Belastungen informieren. Betroffene sollten sich also mit ihren steuerlichen Beratern in Verbindung setzen, um die Anträge zu formulieren und zu stellen. Entgegen sonstigen Anträgen müssen keine umfangreichen Unterlagen oder Auswertungen beigefügt werden. Es ist ausreichend, in wenigen Sätzen die persönliche Situation darzustellen, damit das Finanzamt den Antrag umgehend bearbeiten kann. Weil eine längere Bearbeitungszeit einzuplanen ist, ist es zu empfehlen, so frühzeitig wie möglich mit dem steuerlichen Berater Kontakt aufzunehmen, um die Anträge zu fertigen.
Veredlungsbetriebe und Milchbauern werden in dem Erlass des Finanzministers nicht ausdrücklich benannt. Dennoch ist es auch Tierhaltungsbetrieben, die aufgrund der Trockenheit und Hitze finanzielle Verluste haben, beispielsweise weil sie Futter zukaufen müssen, zu empfehlen, mit Hinweis auf den genannten Erlass steuerliche Hilfen wie Stundung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen zu beantragen. Erfahrungsgemäß werden die Finanzämter auch diese Anträge entsprechend der Anweisung aus dem Ministerium großzügig bearbeiten.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.