Erosionskataster
Nach dem Direktzahlungen-Verpflichtungen-Gesetz sollen die Landwirte ab 01.01.2009 Auflagen im Erosionsschutz in Abhängigkeit von der standörtlichen Erosionsgefährdung einhalten. Derzeit arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Erstellung eines Bodenerosionskatasters.
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Die Umsetzung würde zu einem enormen Anstieg von Bürokratie führen. Die Agrarministerkonferenz hatte Ende September beschlossen, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die im nationalen Bodenschutzrecht vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um die Cross-Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Der LBV lehnt die Einführung eines Erosionskatasters generell ab. Präsident Sonnleitner hat Minister Seehofer gebeten, im Hinblick auf eine 1:1-Umsetzung der Cross-Compliance-Auflagen in der EU die Schaffung eines Bodenerosionsgefährdungskatasters aus der nationalen Gesetzgebung zu streichen.
