Liquiditätshilfeprogramm kommt
Die Eilverordnung zum nationalen Liquiditätshilfeprogramm - für das in Deutschland 69,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen - soll nächste Woche in Kraft treten. Dies ist Voraussetzung, damit ein Zuschuss zu einem Liquiditätshilfedarlehen beantragt werden kann.
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Die Eilverordnung zum nationalen Liquiditätshilfeprogramm - für das in Deutschland 69,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen - soll nächste Woche in Kraft treten. Dies ist Voraussetzung, damit ein Zuschuss zu einem Liquiditätshilfedarlehen beantragt werden kann.
Wichtig ist, dass
- potenzielle Antragssteller in einem ersten Schritt über ihre Hausbank einen Darlehensvertrag abschließenw beziehungsweise abgeschlossen haben.
- Für ein solches Darlehen können begünstigte Tierhalter in einem zweiten Schritt einen Zuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Grundsätzlich werden für einen Zuschuss nach dem aktuellen Entwurf der oben genannten Eilverordnung nur Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 42 und 72 Monaten mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr zu Beginn der Darlehenslaufzeit anerkannt.
Milch- und Fleischerzeuger (Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen) können einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent des Darlehensbetrages, maximal aber 10.000 Euro, beantragen, wenn sie für die jeweilige Tierkategorie eine Preisverringerung von 20 Prozent nachweisen. Verglichen wird dafür bei Milcherzeugern das 2. Quartal 2015 zum 2. Quartal 2014 und bei den übrigen Tierhaltern das 1. bis 3. Quartal 2015 zum 1. bis 3. Quartal 2013. Um einen Zuschuss zu erhalten, kommen für Milcherzeuger nur Darlehen infrage, die ab dem 01.04. 2015 und für die sonstigen Tierhalter ab dem 01.01.2015 aufgenommen wurden. Als Antragsfrist für den Zuschuss ist der 18.12.2015 vorgesehen (alle Angaben vorläufig).
LBV: Zuschuss auch für Schweinemäster sicherstellen
Der Landesbauernverband (LBV) bekräftigt seine frühzeitig und vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) unterstützte Forderung, dass auch Schweinemäster einen Zuschuss für Liquiditätshilfedarlehen erhalten müssen.
Im Gegensatz zu Milchvieh haltenden und Ferkel erzeugenden Betrieben dürften die allermeisten Schweinemäster die geforderte 20-prozentige Preisverringerung nicht erreichen. Denn die Schweinepreise haben sich in den vergangenen Jahren stets auf sehr niedrigem Niveau bewegt.
Deshalb fordert der Landesbauernverband nach wie vor massiv eine Anpassung der Konditionen des Programms im Sinne der Schweinemäster.
Sobald die endgültigen Details für das Programm feststehen, wird BWagrar entsprechend informieren.
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