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WTO-Ministerkonferenz in Nairobi

Bauernverband: Teil-Einigung bei Exportsubventionen problematisch

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert die Krise der Welthandelsorganisation (WTO). Die jetzt erfolgte Teil-Einigung bei Agrarexportsubventionen bezeichnet er als problematisch.
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Berlin, 21.12.2015

Multilaterale Handelsregeln kommen in der WTO nicht voran

Bei der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi ist es nur zu einer Teil-Einigung in Bezug auf die Exportsubventionen gekommen, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) betont. Damit kommen nach Ansicht des DBV die Verhandlungen für ausgewogene, multilaterale Handelsregeln im Rahmen der WTO trotz vielfacher politischer Bekenntnisse nicht voran. Zudem zeichnet sich nach Einschätzung des DBV einmal mehr ab, dass ein so komplexer Verhandlungsansatz, wie er 2001 in Doha beschlossen wurde, offensichtlich keinen Erfolg verspricht.

DBV: Vorleistungen bei weiteren Verhandlungen anerkennen

Für den DBV ist es problematisch, wenn nun einzelne Elemente aus dem Verhandlungspaket herausgelöst werden wie jetzt die Exportsubventionen. Die Europäische Union hat nach Ansicht des DBV mit Blick auf WTO erhebliche Vorleistungen erbracht, die es bei den weiteren Verhandlungen anzuerkennen gilt.

Der DBV weist darauf hin, dass die Europäische Union schon seit Jahren keine Exporterstattungen mehr gewährt. Schon 2008 habe die Europäische Kommission angeboten, das Instrument der Exporterstattungen vollständig abzuschaffen, wenn andere Handelspartner in gleicher Weise ihre Exportförderungen einstellen.

Vorteile für wettbewerbsfähige Schwellenländer bis 2023

In Nairobi sei nun eine umfassende Abschaffung der Exportförderung erreicht worden, so dass direkte Exportsubventionen bis 2017 eingestellt werden müssen. Entwicklungsländer können dies bis 2018 bzw. 2023 staffeln.

Kritisch bewertet der DBV, dass sehr wettbewerbsfähige Schwellenländer wie Brasilien und Indien die Transport- und Logistikkosten für Exporte bis 2023 staatlich unterstützen dürfen. Das könne sich, so der DBV, etwa auf dem Zuckermarkt verzerrend auswirken.

Exportkredite können weiter gefördert werden

Grundsätzlich bleibt das Instrument zur Förderung von Exportkrediten erhalten. Es wird nicht als handelsverzerrend angesehen. Dabei ist jedoch eine Begrenzung der Rückzahlung auf 18 Monate festgeschrieben worden.

Welle bilateraler Handelsverhandlungen

Der schleppende Fortgang der WTO-Verhandlungen hat zu einer Welle bilateraler Handelsverhandlungen geführt. Oberste Priorität haben nach Auffassung des DBV dabei stets die hohen Standards deutscher und europäischer Produktion, die keinesfalls geopfert werden dürfen. Die EU sollte ihre Priorität auf Länder mit einer potenziell hohen Nachfrage für europäische Agrarprodukte und Lebensmittel legen, so der DBV.

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