Für Betriebe mit mehr als 10.000 Euro Fördermittel
Seit Ende Dezember 2015 laufen die Auszahlungen der Förderbeträge aus den flächenbezogenen Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags 2015. Alle Betriebe, die mehr als 10.000 Euro innerhalb eines Verpflichtungszeitraums erhalten, sind nach einer Vorgabe der EU dazu verpflichtet, eine so genannte Erläuterungstafel gut sichtbar auf ihrem Betrieb anzubringen, die über die Förderung und die EU-Beteiligung an der Finanzierung informiert.
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Diese Verpflichtung der EU gilt für alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 10.000 Euro aus der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) oder aus der Umweltzulage Wald (UZW) (jeweils einjähriger Verpflichtungszeitraum) oder mehr als 2.000 Euro aus der Landschaftspflegerichtlinie (LPR, Teil A, Vertragsnaturschutz) oder dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) (jeweils fünfjähriger Verpflichtungszeitraum) erhalten.
Die Erläuterungstafeln werden derzeit im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) kostenlos an betroffene Betriebe versandt. Nähere Informationen zu den Tafeln enthalten die Bewilligungsbescheide, die voraussichtlich im Februar versandt werden.





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