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Rinderhaltung

Niedersachsen fördert Wolfschutzzäune

Seit Juni 2016 haben Wölfe in Niedersachsen vermehrt Rinder (meist Kälber) gerissen. Betroffen sind die Landkreise Cuxhaven, Stade, Rotenburg/Wümme und Heidekreis. Deshalb gibt es eine Ausnahmeregelung im Rahmen der in Niedersachsen geltenden „Richtlinie Wolf“ für rinderhaltende Betriebe. Sie gilt für mehrere Gemeinden der betroffenen Landkreise. Die Materialkosten für Wolfschutzzäune werden zu 80 Prozent vom Land Niedersachsen gefördert.
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Rinder werden nur selten von Wolfen gerissen, weil sie wesentlich wehrhafter sind als Schafe, Ziegen und Gatterwild. Es gibt daher bislang keine speziellen Vorgaben für Wolfschutzzäune. Das Wolfsbüro in Niedersachsen empfiehlt einen elektrisch geladenen Fünf-Litzen-Zaun mit maximal 20 Zentimeter Abstand zwischen den einzelnen Litzen und dem Boden und einer Höhe von mindestens 90 Zentimeter. Zusätzliche Maßnahmen wie höhere Zaunvarianten und/oder ein Flatterband sowie Herdenschutzhunde werden ebenfalls gefördert. Kommt es zu gerissenen Rindern und handelt es sich dabei nachweislich um einen Wolfsriss, gibt es vom Land Ausgleichszahlungen. Das Land zahlt 100 Prozent des amtlich ermittelten Wertes von toten Rindern, 80 Prozent der Tierarztkosten bei verletzten Tieren und 80 Prozent der Tierkörperbeseitigungskosten.
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