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Europäische Innovationspartnerschaft

Kreative Innovationen gesucht

Rund 5,5 Millionen Euro lobt das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Projektwettbewerb "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" der Europäischen Innovationspartnerschaft aus.
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Angesprochen seien innovationsbereite Betriebe aus Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, die gemeinsam mit der Wissenschaft, der Ernährungsbranche oder der Technik Kooperationsprojekte entwickeln und realisieren wollen. Bis 22. März 2017 könnten entsprechende Projektvorschläge beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden.

„Unser Wettbewerb trägt dazu bei, unsere heimische bäuerliche Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen“, erklärte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL. Ziel des Projekts sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken. Die im Rahmen der Ausschreibung entstehenden Projekte sollen dem gesamten Sektor beispielgebend sein.
Schwerpunkte seien durch sechs Leitthemen festgelegt:

  • Nachhaltige und wettbewerbsfähige Pflanzenproduktion
  • Tiergerechte, wettbewerbsfähige, gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung,
  • Ökolandbau: innovativ und zukunftsweisend
  • Sonderkulturen - durch Innovationen zukunftssicher aufgestellt
  • Landwirtschaft 4.0./Digitale Landwirtschaft
  • Bioökonomie

„Erste Innovationspartnerschaften aus einer ersten Wettbewerbsrunde aus dem Jahr 2015 sind bereits in Baden-Württemberg aktiv. Diesen Schwung möchten wir mitnehmen und verstärken“, betonte Peter Hauk

Der zweite EIP-Aufruf und weitere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite www.eip-agri-bw.de veröffentlicht.

Hintergrund:

Die EIP-AGRI ist eine Fördermaßnahme des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert. Insgesamt sind für die Maßnahme bis zum Jahr 2020 15,75 Millionen Euro an Fördermitteln (Landes- und EU-Mittel) eingeplant.

Das vorgesehene Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe erfolgt nach Eingang der Projektvorschläge die Projektauswahl durch ein Gremium, das die Amtschefin des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektorin Grit Puchan, leitet.


Grundlage der Bewertung bilden festgelegte Auswahlkriterien. Entscheidend für eine Förderung ist, dass die Projekte ein innovatives Potential aufweisen. Wenn ein Projekt die erste Stufe erfolgreich durchlaufen hat, erfolgt danach in einer zweiten Stufe die eigentliche Förderantragstellung.

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