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OLG Düsseldorf zur Holzvermarktung

Gerig: Urteil enttäuschend und unverständlich

„Das Urteil ist enttäuschend und unverständlich“. So kritisiert Alois Gerig, Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses im Bundestag, die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf im Kartellverfahren zur gemeinsamen Holzvermarktung vom 15. März 2017.
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Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat heute, 15. März 2017, dem Land Baden-Württemberg untersagt, die gemeinsame Vermarktung von Holz aus dem Landes-, Kommunal- und Privatwald weiter zu betreiben. Der Landesforstverwaltung wurde nicht nur die Holzvermarktung, sondern auch die vorgelagerten Forstdienstleistungen – z. B. Waldbau und Holzernte - untersagt. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes.

Gerig: Urteil nicht sachgerecht

Alois Gerig, forstpolitischer Sprecher der CDU/CSU, hält das Urteil nicht für sachgerecht: „Forstwirtschaftliche Dienstleistungen dienen nicht nur der wirtschaftlichen Nutzung des Waldes, sondern auch öffentlichen Interessen – insbesondere dem Naturschutz. Deshalb ist es vertretbar, dass die Forstämter diese Dienstleistungen anbieten.“

Bundeswaldgesetz wurde geändert

Erst im Dezember 2016 hatte der Deutsche Bundestag entschieden, dass Forst-Dienstleistungen – mit Ausnahme der Vermarktung – vom Kartellrecht ausgenommen werden sollen. Das Bundeswaldgesetz wurde entsprechend geändert, damit die Forstämter ihr Dienstleistungsangebot für private und kommunale Waldbesitzer aufrechterhalten können. „Der Wille des Gesetzgebers wird mit dem Urteil eindeutig verletzt“, kritisiert Alois Gerig.

Die Änderung des Bundeswaldgesetzes diente dem Ziel, eine flächendeckende Waldbewirtschaftung zu sichern und insbesondere Kleinwaldbesitzern Zugang zum Holzmarkt zu erleichtern. Alois Gerig bedauert, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf nun ein Strich durch die Rechnung macht.

Forststrukturen in Baden-Württemberg erhalten

Das Oberlandesgericht beruft sich in seinem Urteil auf europäisches Wettbewerbsrecht. „Der Bund hat mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes das ihm Mögliche getan, die bewährten Forststrukturen in Baden-Württemberg zu erhalten“, betont Alois Gerig. Der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber begrüßt, dass die Landesregierung nun prüft, in Berufung zu gehen.

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