Anforderung von Wahlunterlagen noch möglich
Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) finden die Wahlen zur Vertreterversammlung statt.
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Während in den Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Sozialwahl als Friedenswahl erfolgt, ist in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) eine Wahlhandlung der Versicherten dieser Gruppe erforderlich. Zur Feststellung, welche SVLFG-Versicherten der Gruppe der SofA angehören, hat die SVLFG im März Fragebögen versandt, mit denen die Wahlunterlagen angefordert werden konnten.
Zwischenzeitlich hat die SVLFG rund 215.000 Wahlunterlagen verschickt. Obwohl die gesetzliche Frist, bis zu der die SVLFG die Wahlunterlagen zu übermitteln hatte, bereits verstrichen ist, werden noch bis zum 18. Mai eingehende Fragebögen bearbeitet und nach Feststellung der Wahlberechtigung Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten übermittelt werden. Bei der Rücksendung des Wahlscheins ist dann aber Eile geboten. Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingehen.
Wahlberechtigte, die ihre Unterlagen noch nicht erhalten haben, sollten sich umgehend an die Telefonhotline der SVLFG unter 030/889 117 117 wenden.
Mehr Informationen zur Sozialwahl und der gemeinsamen Liste von LBV und BLHV „Liste 4 – Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ unter www.lbv-bw.de/Sozialwahl
Liste 4 für die Landwirte in Baden-Württemberg
Die beiden Bauernverbände in Baden-Württemberg, LBV und BLHV, treten mit einer gemeinsamen Liste an, um baden-württembergischen Interessen im Bundesträger eine starke Stimme zu verleihen. Denn die regionalen Unterschiede müssen auch in einem Bundesträger ausreichend Berücksichtigung finden. Ziel ist der Erhalt des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems für eine gute und bezahlbare Absicherung der Bauernfamilien. Die Kandidaten sind Bäuerinnen und Bauern aus allen landwirtschaftlichen Produktionsrichtungen. Sie stehen nicht für die Interessen einer bestimmten Gruppe, sondern vertreten Ackerbauern, Tierhalter, Winzer, Obst- und Gemüsebauern, Forstwirte und Gärtner gleichermaßen. An der Spitze der Liste stehen mit Landfrauenpräsidentin Juliane Vees, LBV-Vizepräsident Klaus Mugele und BLHV-Vizepräsident Franz Käppeler erfahrene Mitglieder der bisherigen Selbstverwaltungsgremien der SVLFG. Sie sind Garant für eine starke durchsetzungsfähige Selbstverwaltung. Und die braucht es in einem Bundesträger, in dem vielfältige Interessen aller Regionen aufeinandertreffen. Die Liste 4 ist die einzige Liste, die baden-württembergische Interessen vertritt. Wer die regionalen Besonderheiten Baden-Württembergs auch in der künftigen Selbstverwaltung der SVLFG in Kassel beachtet haben möchte, sollte deshalb Liste vier wählen.
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