Neue Verordnung für Jauche-, Gülle- und Sickersaft-Anlagen
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BWagrar: Was kommt auf die Landwirte zu?
Schulz: Wenn im August 2017 nun die novellierte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV, abschließend in Kraft tritt, löst diese die bisherigen 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer ab. Wie dies in der Vergangenheit aber bereits praktiziert wurde, wird auch in Zukunft die geforderte absolute Dichtigkeit von JGS-Anlagen weiterhin von den zuständigen Länderbehörden überwacht werden.
BWagrar: Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus?
Schulz: Durch intensive Verhandlungen konnte ein Kompromiss erreicht werden, der für Altanlagen einen weitgehenden Bestandsschutz vorsieht. Ein Stichwort dazu ist beispielsweise die Leckageerkennung. Fahrsilos müssen damit nicht ausgerüstet werden – weder alte noch neue Anlagen.
BWagrar: Für JGS-Anlagen ab einer bestimmten Größe gibt es eine Sachverständigenprüfung. Was bedeutet das?
Schulz: Für Anlagen unter 1500 m³ Fassungsvermögen und damit für die Mehrzahl der JGS-Anlagen gibt es keine generelle Sachverständigenprüfung. Nur bei Anlagen, die über dieser Bagatellgrenze liegen, ist solche eine Prüfung vor der Inbetriebnahme bislang vorgesehen. Nichtsdestotrotz wird es vor allem bei Neuanlagen künftig einen höheren Beratungsbedarf geben, um auf der sicheren Seite zu sein. Bis zum Jahresbeginn 2018 soll zudem eine sogenannte "Technische Regel wassergefährdende Stoffe JGS-Anlagen" von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) erarbeitet werden. Sie soll im nächsten Jahr erscheinen. Dort wird dann wohl so manches Detail noch genauer geregelt.
BWagrar: Gibt es Informationsangebote vom Landesbauernverband für seine Bauern?
Schulz: Der Landesbauernverband bietet ab Mitte Februar Veranstaltungen im Norden und im Süden des Verbandsgebiets mit einem Referenten an, der in der DWA-Arbeitsgruppe für die Landwirtschaft mitgearbeitet hat. Zu diesem Zeitpunkt sind dann auch der Stand und die Inhalte des neuen Regelwerks für JGS-Anlagen, das die konkrete Umsetzung für die Betriebe regelt, umfassend darstellbar.
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