Milchquotenverordnung mit neuen Begriffen
Die bisher in der Milchabgabenregelung verwandten Begriffe "Referenzmenge" und "Abgabe" werden künftig durch die Begriffe "Quote" und "Überschussabgabe" abgelöst. Das bestimmt die neue Milchquotenverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die der Bundesrat am vergangenen Freitag gebilligt hat.
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Die Anpassungen wurden erforderlich, weil auf europäischer Ebene die bisherigen 21 Agrarmarktordnungen der Gemeinschaft in einem einzigen Rechtstext zusammengefasst worden sind. Mit der Einheitlichen EU-Marktordnung wurde - der bisherigen Regelung im Zuckerbereich folgend - nicht mehr der Abgabencharakter, sondern der Quotencharakter der Produktionsbeschränkung im Milchbereich in den Vordergrund gestellt. Die Änderungen treten mit Beginn des neuen Milchwirtschaftsjahres am 1. April 2008 in Kraft. Gleichzeitig nutzte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Novelle, um die Verordnung in einigen Punkten an die Verwaltungspraxis anzupassen. Geklärt wird unter anderem die Frage, in welchem Umfang die Milchquote bei einer Rückübertragung...