Ministerium und Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen betroffene Milcherzeuger
Milcherzeuger, die infolge der Insolvenz der Berliner Milcheinfuhr-Gesellschaft B.M.G. kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben, können ab sofort über ihre Hausbanken Darlehen zur Liquiditätssicherung beantragen.
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Bei Bedarf können die Darlehen mit einer Bürgschaft aus dem bestehenden Bürgschaftsprogramm des Bundes kombiniert werden, informiert die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Betroffene Milcherzeuger können sich ab sofort bei ihrer Hausbank näher informieren.
Bundeslandwirtschaftsministerin setzt sich für Betroffene ein
Bundesministerin Julia Klöckner hatte sich für eine schnelle Hilfe eingesetzt: „Es
war notwendig, dass wir zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank den betroffenen Milcherzeugern ein schnelles und gutes Angebot zur Liquiditätssicherung machen können. Bereits vergangenes Wochenende hatte ich mich mit dem Raiffeisenverbandspräsidenten Franz-Josef Holzenkamp und dem Vorsitzenden des Milchindustrie-Verbandes Peter Stahl über die verstärkte Abnahme der Milch der betroffenen Betriebe durch die in den beiden Verbänden organisierten Molkereien verständigt. Nun haben wir mit dem Liquiditätssicherungsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank einen weiteren wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der von der
B.M.G.-Insolvenz betroffenen Milcherzeuger geleistet.“
Landwirtschaftliche Rentenbank versendet Programminformation
In der Programminformation 1/2018 der Landwirtschaftlichen Rentenbank heißt es: "Die Berliner Milcheinfuhr-Gesellschaft mbH (B.M.G.) hat Insolvenz angemeldet. Das trifft bundesweit etwa 950 Milchviehhalter, denen nun Einnahmen aus dem Milchverkauf der letzten ein bis zwei Monate fehlen.
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass die betroffenen Micherzeuger in unserem Programm „Liquiditätssicherung“ antragsberechtigt sind. Das bereits bestehende Antragsfenster für Futterbaubetriebe kann dazu genutzt werden. Der geforderte Ergebnisrückgang in Höhe von 30 Prozent dürfte bei ausbleibenden Milchgeldzahlungen regelmäßig erfüllt sein. Die Antragstellung über die Hausbank ist ab sofort möglich. Der Abschluss des Insolvenzverfahrens muss nicht abgewartet werden.
Die Liquiditätssicherungsdarlehen können im Rahmen des Bürgschaftsprogramms des Bundes für Liquidtätssicherungsdarlehen der Rentenbank mit 50 Prozent verbürgt werden. Anträge nimmt die Rentenbank bis zum 31.10.2018 von den Hausbanken entgegen. Bitte beachten Sie, dass bereits zugesagte Liquiditätssicherungsdarlehen nachträglich nicht verbürgt werden.
Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie unser Serviceteam unter der Rufnummer 069 2107–700."
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