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Auflagen nicht ausreichend umgesetzt

Schlachtungen in Tauberbischofsheim erneut eingestellt

Der Schlachtbetrieb am Schlachthof Hynek in Tauberbischofsheim wurde nach dem ersten regulären Schlachttag im Rahmen des eingeschränkten Betriebes am Mittwoch, 18. April, durch das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis wieder eingestellt. Wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums Ländlicher Raum hervorgeht, hat der eingeschränkte Betrieb gezeigt, dass entgegen den Auflagen nach der Probeschlachtung in der vergangenen Woche einzelne Maßnahmen nicht so umgesetzt wurden, dass ein jederzeit tierschutzgerechter Schlachtbetrieb gewährleistet werden kann.

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Die Behörden haben deshalb nach Angaben des Ministeriums in Stuttgart umgehend reagiert und den eingeschränkten Betrieb eingestellt. Dieses Vorgehen zeige, dass die Kontrollen funktionieren und die Entscheidung einer engen Begleitung durch die Behörden richtig war. Der Schlachtbetrieb werde daher bis zur vollständigen Umsetzung des ohnehin geplanten Einbaus der Betäubungsfalle geschlossen bleiben. Danach soll auf Grundlage einer erneuten Probeschlachtung geprüft werden, ob und unter welchen Auflagen der Betrieb wieder aufgenommen werden darf. Der Schlachthof stimmt dem Vorgehen zu.

Schlachthof bleibt vorerst geschlossen

Die Genehmigung für eine Wiederaufnahme der Schlachtung wurde in der vergangenen Woche unter strengen Auflagen erteilt (wir berichteten). Dies beinhaltete unter anderem, dass nur bestimmte Tiere (zum Beispiel eingeschränkte Gewichtsklassen) zur Schlachtung zugelassen wurden und die Anzahl auf 15 Tiere pro Stunde reduziert wurde. Die Schlachtung durfte nur in enger Abstimmung und unter Überwachung durch das Veterinäramt erfolgen.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk lobte das konsequente Vorgehen der Veterinäre vor Ort. Das zeige, dass die Kontrollen funktionieren und die Vorgabe, dass der Tierschutz Priorität habe, umgesetzt werde. Diese konsequente Linie werde fortgesetzt, so der Minister.

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