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Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW)

Demnächst auch für Schweine

Eine wachsende Zahl von Verbrauchern möchte Umfragen zufolge keine gentechnisch veränderten Erzeugnisse kaufen. Das Stuttgarter Agrarministerium (MLR) hat darauf reagiert und 2012 das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) initiiert. Landwirtschaftliche Produkte, die dieses Label tragen, müssen hierfür ohne Gentechnik produziert worden sein. So sehen es die Statuten des damals bundesweit ersten Länderprogrammes für die Vermarktung regionaler Lebensmittel ohne Gentechnik vor.

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Grundlage für die Kennzeichnung als gentechnikfreie Produkte ist das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG). Danach dürfen solche Lebensmittel auch nur mit dem Hinweis „Ohne Gentechnik“ gekennzeichnet werden. Für Lebensmittel, die mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg gekennzeichnet sind, gilt seither:

 

  • Alle pflanzlichen Produkte entsprechen den Vorschriften „Ohne Gentechnik“ im Sinne des EGGenTDurchfG .
  • Seit 1.Januar 2015 erfüllen alle Produkte aus den Bereichen Lamm, Eier, Mastgeflügel, Honig und Fische aus Aquakultur die Anforderungen an die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“.
  • Seit 1.Januar diesen Jahres erfüllen alle Produkte aus den Bereichen Milch und Milchprodukte sowie Rindfleisch die Anforderungen an die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“.
  • Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgt die Umstellung der noch ausstehenden Bereiche Schweinefleisch und Fleischerzeugnisse.

    Derzeit sind etwa 4000 landwirtschaftliche Betriebe in das Qualitätszeichen Baden-Württemberg als Erzeuger eingebunden. Als Erzeuger gelten dabei Betriebe, die landwirtschaftliche Rohwaren für die Nutzung des Landes-Qualitätszeichens produzieren. Sie verpflichten sich, die Grund- und Zusatzanforderungen sowie die Regeln des QZBW bei ihrer Produktion fortwährend einzuhalten.
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