70-Tage-Regelung bleibt
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am 28. August 2018 darauf geeinigt, dass die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung, die bislang nur übergangsweise bis 31. 12. 2018 gelten sollte, unbefristet verlängert wird.
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Der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und LBV-Vizepräsident Hans-Benno Wichert zeigt sich erfreut über diese Nachricht. „Das bedeutet für die Betriebe eine deutliche Entlastung und ist ein großer Erfolg für die berufsständische Arbeit der landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und der Bauernverbände. Unsere zahlreichen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene haben entscheidend dazu beigetragen, unsere gemeinsame Forderung politisch durchzusetzen.“
"Das ist eine deutliche
Entlastung für die Betriebe"
LBV-Hauptgeschäftsführer Peter Kolb unterstreicht diese Aussage und ergänzt: "Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften."
Auch nach dem 31. 12. 2018 gelten damit für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung in allen Branchen die Zeitgrenzen von 70 Arbeitstagen beziehungsweise drei Kalendermonaten.
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