"Umsetzungszeit ist dringend notwendig"
Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) begrüßt das Signal des Koalitionsausschusses, der Branche Zeit für die Beantwortung noch offener Fragen bei der Ferkelkastration unter Schmerzausschaltung zu geben. Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes werde nach Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration gesucht.
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Viele Projekte wurden dabei vom Bundeslandwirtschaftsministerium, der QS GmbH und den Landesministerien unterstützt. Allerdings tauchten in den Projekten Fragen auf, die bisher nicht hinreichend geklärt werden konnten. Die offenen Fragen reichten von der Rohstoffqualität des Jungeberfettes über die Verbraucherakzeptanz der Immunokastration bis hin zur Frage nach der Verfügbarkeit von praktischen Tierärzten, deren Anwesenheit bei der Kastration laut Gesetz zur Betäubung der Ferkel zwingend erforderlich sei.
Weiterhin fehle es an einem eindeutigen Bekenntnis aller an der Prozesskette Schweinefleisch Beteiligten, den Schweinehaltern Verarbeitungs- und Abnahmegarantien sowohl für Frischfleisch als auch verarbeitetem Fleisch aller drei derzeit möglichen Alternativen der Kastration zu geben. Der Bundesverband Rind und Schwein appelliert deshalb an alle Beteiligten, die aktuell in Aussicht gestellte Fristverlängerung zu nutzen, um sich zu allen Alternativen zu bekennen und deutschen Ferkelerzeugern damit eine Zukunftsperspektive zu geben.
Die Branche benötige die Zeit der Fristverlängerung, auch um weiter ein Verfahren zu erproben, das von den Projektbeteiligten des Europäischen Castrum-Projektes empfohlen wird: die lokale Betäubung.
Die Gesetzgeber in Dänemark und Schweden hätten die Empfehlung des Europäischen Castrum-Projekts zur Lokalanästhesie unmittelbar umgesetzt, ohne sich lange mit Alternativen zu beschäftigen.
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