Antragstellung Dürrehilfe
Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) hat mittlerweile eine „Checkliste Dürrehilfe 2018“ (einschließlich einer Anlage mit Referenzerträgen) veröffentlicht. (siehe dazu auch BWagrar 41/2018 Seiten 10 und 12).
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Mit der Checkliste unter http://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Duerrehilfe besteht die Möglichkeit vorab zu prüfen, ob die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung einer Dürrehilfe erfüllt sind.
Das MLR empfiehlt diese Prüfung vor einer Antragstellung durchzuführen. Die Checkliste umfasst allgemeine Angaben zu Betriebssitz, Betriebsform (Haupt- oder Nebenerwerb), Erklärungen zu den positiven Einkünften insgesamt und aus Gewerbebetrieb sowie spezielle Angaben zum Dürreschaden, der Schadenshöhe (mind. 5000 Euro) und zur Relation des dürrebedingten Schadens zum durchschnittlichen Cashflow III der Jahre 2015 bis 2017.
Falls eine Ziffer der Checkliste eindeutig mit „trifft nicht zu“ zu beantworten ist, ist die Gewährung einer Dürrehilfe ausgeschlossen. In diesem Fall hat eine Antragstellung keine Aussicht auf Erfolg.
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