Ausgleichszulage Landwirtschaft
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Im AZL-Antrag in FIONA wird dazu der vorläufig geschätzte, zu erwartende Bewilligungsbetrag ausgewiesen. Als Hilfe wird die neue Gebietskulisse einschließlich Gebietskategorie und Ertragsmesszahl der Gemarkung im FIONA-GIS sowohl im Reiter „Karten“ – „AZL-Kulisse“ bzw. „AZL-Höchstfläche“ als auch am Flurstück als Information angezeigt. Die abgebildete Karte ist auch im Infodienst des MLR unter dem Link https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Neue+Gebietskulisse abrufbar. Gleichzeitig wurden die Fördersätze an die neuen Vorgaben der EU angepasst. In diesem Zusammenhang musste im Berggebiet auf die seitherige Berücksichtigung der Tierhaltung in den Fördersätzen verzichtet werden. Künftig erfolgt die Förderung im Berggebiet nur nach der EMZ-Stufe der Gemarkung (siehe Tabelle). Dabei erhalten alle Kulturen einen einheitlichen Fördersatz.
Berggebiet | |
---|---|
Ertragsmesszahl der Gemarkung | Ausgleichszahlung (Euro/ha) |
bis 19,9 | 140 |
20,0 bis 24,9 | 130 |
25,0 bis 29,9 | 120 |
30,0 bis 34,9 | 110 |
ab 35,0 | 100 |
Die bisherige Beschränkung der Förderung im Benachteiligten Gebiet mit erheblichen naturbedingten Nachteilen auf Grünlandflächen wird zukünftig nicht mehr akzeptiert.
Um der besonderen Bedeutung des Grünlandes weiterhin Rechnung zu tragen, wird Betrieben mit einem höheren Grünlandanteil – im Gebiet mit erheblichen naturbedingten Nachteilen – ein besserer Fördersatz gewährt. Dazu wird nach Futterbaubetrieben (Grünlandanteil an der LF des Betriebes ab 70 Prozent), Marktfruchtbetrieben (Grünlandanteil an der LF unter 30 Prozent) und Gemischtbetrieben (Grünlandanteil an der LF des Betriebes ab 30 Prozent bis unter 70 Prozent) unterschieden, wobei auch Ackerfutter dem Grünlandanteil zugerechnet wird. Künftig erfolgt die Förderung im Gebiet mit erheblichen naturbedingten Nachteilen in Abhängigkeit vom Grünlandanteil des Betriebs und der EMZ-Stufe der Gemarkung (siehe Tabelle). Dabei erhalten alle Kulturen einen einheitlichen Fördersatz.
Gebiete mit erheblichen naturbedingten Nachteilen | |||
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Bewirtschaftungssystem | Futterbau | Gemischt | Marktfrucht |
Ertragsmesszahl der Gemarkung | Ausgleichszahlung (Euro/ha) | ||
bis 24,9 | 80 | 70 | 45 |
25,0 bis 29,9 | 70 | 60 | 40 |
30,0 bis 34,9 | 60 | 50 | 35 |
35,0 bis 39,9 | 50 | 40 | 30 |
40,0 bis 46,9 | 40 | 30 | 25 |
Für die Zukunft ist die Ausweisung einer weiteren Gebietskategorie, der sogenannten „Gebiete mit spezifischen Nachteilen“ geplant. Das Ministerium Ländlicher Raum arbeitet derzeit an der Aufbereitung geeigneter Indikatoren, um die im EU Recht geschaffenen Fördermöglichkeiten für Landwirte zu nutzen, wenn die Landwirtschaft wichtige Beiträge zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt, des ländlichen Lebensraums und des Fremdenverkehrspotenzials leistet.
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