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Lebensmitteleinzellhandel (LEH)

QS-System grundlegender Maßstab für Kennzeichnung

Seit dem 1. April 2019 kennzeichnen die führenden deutschen Lebensmitteleinzelhändler (LEH) das bei ihnen angebotene frische Fleisch nach dem einheitlichen vierstufigen System Haltungsform. Eine Zulassung im QS-System ist Voraussetzung für Stufe eins. Die Erfüllung gesetzlicher Mindeststandards reicht nicht aus.

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Betriebe, die am QS-System teilnehmen möchten, müssen hierfür bestimmte Anforderungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, erfüllen. So sehen es die QS-Statuten vor.

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