Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren sinkt weiter
„Die Wirksamkeit von Antibiotika aufrechtzuerhalten ist essentiell – für Mensch und Tier. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Evaluierungsbericht bestätigt die wachsende Aufmerksamkeit auf eine sorgsame Antibiotika-anwendung bei Tieren und zeigt, wie in der Veterinärmedizin etablierte Maßnahmen greifen“, betonte Dr. Schüller, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Tiergesundheit e.V. (BfT), bei der Präsentation des jüngsten Berichtes.
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Um das Instrument auch künftig sinnvoll zu nutzen, sollte jedoch nachjustiert werden. Vor allem sollte die Krankheitsvorbeuge in den Mittelpunkt gerückt werden, machte die BfT-Geschäftsführerin deutlich.
Die mit der 16. AMG-Novelle eingeführte Bestimmung des Therapiehäufig-keitsindex habe die seit einigen Jahren rückläufige Anwendung von Antibiotika bei Nutzieren weiter voran getrieben. So sei 2014 die orale Applikation um fast 30 Prozent zurück gegangen, seit 2011 ist die Anwendung gemäß der offiziellen Mengenerfassung sogar um fast 60 Prozent zurückgegangen.
Mengenrückgang über alle Wirkstoffklassen
Wie der Bericht festhält, erstreckt sich die erreichte Absenkung der Antibiotikaverbrauchsmengen über alle Wirkstoffklassen. Bei Fluorchinolonen und Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sei bestätigt worden, dass deren Anteil an der Gesamtverbrauchsmenge durchgehend gering war. Eine weitere Schlussfolgerung ist, dass die auf langwirksame Präparate entfallende Verbrauchsmenge konstant mit unter einem Prozent der Gesamtverbrauchs-menge geblieben ist. „Dies zeigt,“ so Dr. Schüller, „dass diese Tierarzneimittel nicht verstärkt eingesetzt wurden, um die Therapiehäufigkeit zu senken, sondern weiterhin als moderne Instrumente mit hoher therapeutischer Compliance genutzt werden.“
Der Evaluierungsbericht zum Antibiotikaminimierungskonzept erfasst die Datenlage bis zur zweiten Hälfte 2017. Effekte weiterer Maßnahmen zur Antibiogrammpflicht und zulassungskonformen Anwendung von Antibiotika beim Tier gemäß Anpassung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung, die zu Beginn 2018 eingeführt wurden, sind noch nicht berücksichtigt. Die für den humanmedizinisch als wichtig eingestuften Stoffklassen Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Fluorchinolone sind mit der Änderung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung nochmals besonders reguliert worden.
Erwartet wird, dass bei der Erfassung der Verbrauchsmengen in der Tiermedizin die Abnahmen der eingesetzten Antibiotikamengen für diese Stoffklassen bestätigt werden. Diese Mengenerfassung erfolgt seit 2011 und wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich bekannt gemacht. Sie steht in Kürze wieder an.
Um das ganze Spektrum bakterieller Erreger in der Tiermedizin bei den einzelnen Tierarten und für die unterschiedlichen Organsysteme auch künftig abdecken zu können, sind verschiedene Antibiotikaklassen auch in der Tiermedizin erforderlich. Dies ermögliche, so Schüller, den zielgerichteten Einsatz und beuge nicht zuletzt der Selektion und Verbreitung von Resistenzen vor.
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