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Bayern

Neue "Vertrauensperson Tierschutz" nimmt Hinweise entgegen

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine „Vertrauensperson Tierschutz“ für die Nutztierhaltung ernannt. Ab sofort können Verbraucher, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter von Betrieben im Umfeld der Nutztierhaltung oder Schlachtung Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder entsprechende Verdachtsfälle einer „Vertrauensperson Tierschutz“ melden.

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„Das Thema Tierschutz hat am LGL einen hohen Stellenwert. Mit der Einrichtung der „Vertrauensperson Tierschutz“ haben wir ein Angebot geschaffen, damit Beobachtungen und Verdachtsfällen unverzüglich nachgegangen werden kann“, sagt LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf. Die Einrichtung einer Vertrauensperson habe sich bereits im Bereich der Lebensmittelsicherheit bewährt.

Der als "Vertrauensperson Tierschutz" ernannte Dr. Reiner Faul ist seit 1994 im amtstierärztlichen Dienst und Fachtierarzt für Lebensmittel und Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen. Er war in der gesamten Breite des Veterinärdienstes tätig, beispielweise in den jeweils für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständigen Ministerien, bei der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie an verschiedenen Landratsämtern. 2016 wurde Faul zur „Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit“ am LGL berufen.

Hinweise können – auch anonym –  über die Rufnummer 09131/6808-5656 gegeben werden. Grundsätzlich ist die Rufnummer werktags von 9 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr besetzt. In der übrigen Zeit können die Anrufer direkt einen Hinweis hinterlassen. Nennen sie ihre Kontaktdaten, erfolgt ein Rückruf oder eine schriftliche Kontaktaufnahme. Ferner besteht die Möglichkeit, eine Nachricht über die E-Mail-Adresse vertrauensperson@lgl.bayern.de zu senden. Auch über ein Kontaktformular auf den LGL-Internetseiten ist die neue Vertrauensperson erreichbar.

Die Hinweise werden geprüft und je nach Schweregrad unverzüglich an die für die Überwachung des Tierschutzes zuständigen Dienststellen bei den Landkreisen und Städten im Freistaat Bayern weitergegeben oder unter Beteiligung der Bezirksregierungen oder des LGL überprüft. So könne konkreten Hinweisen ohne Zeitverzug und im größtmöglichen Umfang nachgegangen werden. Bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat werde außerdem direkt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
 

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